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Glossar: Wärmeplan, Wärmepumpe und Förderung
Die wichtigsten Fachbegriffe rund um kommunale Wärmeplanung, Wärmepumpen und staatliche Förderung — kurz erklärt und, wo es um Gesetzestext geht, mit Quellenangabe.
Gesetzliche Grundlagen
- Wärmeplanungsgesetz (WPG)
- Bundesgesetz „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze", in Kraft seit 1. Januar 2024. Ziel ist laut § 1 WPG eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung bis spätestens 2045 (Zieljahr). Es verpflichtet Kommunen zur kommunalen Wärmeplanung und setzt Fristen: Städte mit mehr als 100.000 Einwohner*innen (Stand 1. Januar 2024) müssen ihren Wärmeplan bis 30. Juni 2026 vorlegen, alle übrigen Kommunen bis 30. Juni 2028 (§ 4 WPG).
- Kommunale Wärmeplanung (KWP)
- Der gesetzlich vorgeschriebene Planungsprozess, den jede Kommune durchläuft: Bestandsanalyse, Potenzialanalyse, Zielszenario und Umsetzungsstrategie (§§ 15–20 WPG). Das Ergebnis ist der Wärmeplan.
- Wärmeplan
- Das Ergebnisdokument der kommunalen Wärmeplanung — meist eine Karte plus Bericht, die das Stadtgebiet in Kategorien wie Wärmenetzausbaugebiet, Prüfgebiet und Gebiet der dezentralen Versorgung einteilt. Er ist eine strategische Orientierungshilfe, kein Bebauungsplan.
- Rechtswirkung des Wärmeplans
- Nach § 27 WPG „bewirkt [die Ausweisung eines Gebiets] keine Pflicht, eine bestimmte Wärmeversorgungsart tatsächlich zu nutzen". Der Wärmeplan selbst verpflichtet Gebäudeeigentümer*innen also zu nichts — er zeigt nur, welche Versorgung die Kommune langfristig für wahrscheinlich hält. Verbindliche Pflichten für den Heizungstausch ergeben sich aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), nicht aus dem Wärmeplan selbst.
- Gebäudeenergiegesetz (GEG) / Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) / „Heizungsgesetz"
- Regelt unabhängig vom Wärmeplan, welche Heizungsart beim Austausch einer bestehenden Heizung infrage kommt. Das lange als „Gebäudeenergiegesetz (GEG)" bekannte Gesetz heißt nach einer Reform amtlich „Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden (Gebäudemodernisierungsgesetz, GModG)" — der alte Name ist im allgemeinen Sprachgebrauch aber weiterhin geläufig. Die aktuelle Fassung listet in § 42 Absatz 2 zehn konkrete Erfüllungsoptionen beim Heizungstausch (u. a. Wärmepumpe, Fernwärmeanschluss, Biomasse, Solarthermie-Hybrid) statt einer einzelnen pauschalen Prozentvorgabe — Details in unserem Überblick der zehn Heizungsoptionen. Maßgeblich für den Einzelfall ist immer die aktuelle Fassung auf gesetze-im-internet.de — am besten in Verbindung mit einer unabhängigen Energieberatung.
- Landeswärmeplanungsgesetz
- Einige Bundesländer haben das WPG durch eigene Landesgesetze konkretisiert oder waren zeitlich früher dran — etwa Baden-Württemberg (Klimaschutzgesetz mit Frist Ende 2023) oder Nordrhein-Westfalen (Landeswärmeplanungsgesetz NRW, in Kraft seit 20. Dezember 2024). Die Bundesfristen aus § 4 WPG gelten aber unabhängig davon.
Kartenkategorien im Wärmeplan
- Wärmenetzausbaugebiet / Wärmenetzgebiet
- Ein Gebiet, in dem die Kommune den Neu- oder Ausbau eines Wärmenetzes (Fernwärme oder Nahwärme) für am wahrscheinlichsten hält — meist wegen hoher Bebauungsdichte oder eines bereits vorhandenen Netzes in der Nähe.
- Prüfgebiet
- Ein Gebiet, für das noch keine eindeutige Empfehlung feststeht — die Eignung für ein Wärmenetz wird erst noch vertieft geprüft, etwa durch eine Machbarkeitsstudie des jeweiligen Netzbetreibers.
- Gebiet der dezentralen Versorgung
- Ein Gebiet, in dem ein Wärmenetz als unwahrscheinlich gilt — meist wegen geringer Bebauungsdichte. Hier wird in der Regel zu einer eigenen, gebäudeindividuellen Lösung geraten, etwa einer Wärmepumpe.
- Fernwärme / Nahwärme
- Beides sind leitungsgebundene Wärmenetze, die Wärme von einer zentralen Erzeugungsanlage zu vielen Gebäuden transportieren. Der Unterschied liegt meist in der Netzgröße und der Vorlauftemperatur — Nahwärmenetze sind kleiner, oft quartiersbezogen und arbeiten häufiger mit niedrigeren Temperaturen.
- Zielszenario
- Die im Wärmeplan beschriebene Zielvorstellung, wie die Wärmeversorgung der Kommune bis zum Zieljahr 2045 aussehen soll — meist mit Zwischenschritten für 2030, 2035 und 2040.
Technik der Wärmepumpe
- Jahresarbeitszahl (JAZ)
- Das Verhältnis von abgegebener Wärme zu eingesetztem Strom über ein ganzes Jahr. Eine JAZ von 4 bedeutet: aus 1 kWh Strom werden im Jahresschnitt 4 kWh Wärme. Je höher die JAZ, desto günstiger der Betrieb.
- COP (Coefficient of Performance)
- Die Momentan-Leistungszahl einer Wärmepumpe unter definierten Testbedingungen — anders als die JAZ kein Jahresmittelwert, sondern ein Herstellerwert für einen bestimmten Betriebspunkt. Für die reale Betriebskosten-Einschätzung ist die JAZ aussagekräftiger.
- Vorlauftemperatur
- Die Temperatur, mit der das erwärmte Heizwasser aus der Wärmepumpe in die Heizkörper oder die Fußbodenheizung fließt. Niedrige Vorlauftemperaturen (typisch für Fußbodenheizung) erhöhen die JAZ und senken die Betriebskosten.
- Norm-Außentemperatur
- Die kälteste, für den jeweiligen Standort statistisch relevante Auslegungstemperatur nach DIN EN 12831 — Grundlage für die korrekte Dimensionierung der Heizungsanlage. Sie unterscheidet sich je nach Klimaregion in Deutschland teils deutlich.
- Heizlast
- Die Wärmemenge, die ein Gebäude an einem durchschnittlichen kältesten Tag benötigt, um die gewünschte Raumtemperatur zu halten. Berechnet nach DIN EN 12831 — keine Faustformel nach Quadratmetern, sondern abhängig von Dämmung, Fenstern, Gebäudeform und Norm-Außentemperatur.
- Luft-Wasser-, Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpe
- Die drei gängigen Bauarten, benannt nach der genutzten Wärmequelle: Außenluft, Erdreich (über Sole-Kollektoren oder eine Erdsonde) und Grundwasser. Details im Wärmepumpen-Ratgeber.
- Wärmepumpen-Contracting
- Ein Modell, bei dem ein Energieversorger die Wärmepumpe finanziert, installiert und betreibt — der Kunde zahlt eine laufende Nutzungsgebühr statt einer hohen Einmalinvestition. Manche Stadtwerke koppeln lokale Zuschüsse an einen Contracting-Vertrag statt an den Kauf.
Förderung
- KfW-458 / Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
- Das zentrale Bundesprogramm für den Heizungstausch, seit der Neustrukturierung 2024 über die KfW abgewickelt (nicht mehr über das BAFA). Details zu den einzelnen Förderbausteinen im Wärmepumpen-Ratgeber.
- Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus, Einkommensbonus
- Die drei addierbaren, aber insgesamt gedeckelten Bausteine der KfW-458-Förderung: ein fester Prozentsatz für alle, ein Bonus für den Austausch einer alten fossilen Heizung, und ein einkommensabhängiger Bonus. Aktuelle Prozentsätze im Wärmepumpen-Ratgeber.
- BAFA (aktuelle Rolle)
- Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert seit der Neustrukturierung 2024 nicht mehr den Wärmepumpenkauf selbst, sondern ergänzende Effizienzmaßnahmen wie die Gebäudehülle, Anlagentechnik und Energieberatung. Zuständig für die Heizungsförderung ist seither die KfW.
Diese Seite fasst öffentlich zugängliche Gesetzestexte allgemeinverständlich zusammen und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Energieberatung im Einzelfall. Maßgeblich ist immer die aktuelle Fassung der jeweiligen Gesetze.