Ratgeber
Wärmepumpe von der Steuer absetzen (§ 35c EStG)
Neben der KfW-458-Förderung gibt es einen zweiten, unabhängigen Weg, die Wärmepumpe steuerlich geltend zu machen: die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen nach § 35c Einkommensteuergesetz (EStG). Beide lassen sich aber nicht kombinieren — Sie müssen sich für einen Weg entscheiden.
Wie hoch ist der Steuerbonus?
Die tarifliche Einkommensteuer ermäßigt sich über drei Jahre verteilt:
- Im Jahr des Abschlusses der Maßnahme: 7 % der Aufwendungen, höchstens 14.000 €
- Im folgenden Kalenderjahr: weitere 7 %, höchstens 14.000 €
- Im übernächsten Kalenderjahr: 6 %, höchstens 12.000 €
Insgesamt sind so bis zu 40.000 Euro Steuerermäßigung je Gebäude möglich — die Förderung kann für mehrere Einzelmaßnahmen am selben Gebäude in Anspruch genommen werden, bis dieser Höchstbetrag erreicht ist. Kosten für einen vom BAFA zugelassenen Energieberater sind zusätzlich zu 50 % absetzbar.
Wer kann den Steuerbonus nutzen?
Voraussetzung ist, dass Sie das Gebäude selbst zu eigenen Wohnzwecken nutzen und es zum Zeitpunkt der Maßnahme älter als zehn Jahre ist (maßgeblich: Beginn der Herstellung). Vermietete Immobilien sind ausgeschlossen — dort greifen stattdessen die regulären Abschreibungs- und Werbungskostenregeln. Förderfähig sind unter anderem die Erneuerung der Heizungsanlage, Wärmedämmung, neue Fenster, eine neue Lüftungsanlage sowie digitale Systeme zur Verbrauchsoptimierung.
Steuerbonus oder KfW-Förderung — beides zusammen geht nicht
Eine Kombination ist ausdrücklich ausgeschlossen (§ 35c Absatz 3 EStG): Wer für dieselbe Maßnahme bereits einen steuerfreien Zuschuss (wie die KfW-458-Förderung) oder ein zinsverbilligtes Darlehen erhalten hat, kann für diese Maßnahme keinen Steuerbonus nach § 35c EStG mehr geltend machen — Sie müssen sich vorab für einen der beiden Wege entscheiden. Beide Förderwege funktionieren nach unterschiedlichen Mechanismen (direkter Zuschuss unabhängig von der Steuerlast vs. Ermäßigung der tatsächlich gezahlten Einkommensteuer über drei Jahre) und wirken sich je nach persönlicher Einkommens- und Steuersituation unterschiedlich aus. Welcher Weg im Einzelfall günstiger ist, kann nur eine Steuerberatung anhand Ihrer konkreten Zahlen verbindlich beantworten. Zur unverbindlichen Einschätzung der KfW-Variante siehe den Förderrechner.
Quelle: § 35c Einkommensteuergesetz (EStG), gesetze-im-internet.de. Diese Seite fasst öffentlich zugängliche Gesetzestexte allgemeinverständlich zusammen und ersetzt keine Steuerberatung im Einzelfall.