Ratgeber
Wärmepumpe als Mieter*in: Was die Miete erhöhen darf
Über den Heizungstausch entscheidet die Vermieterin oder der Vermieter — nicht Sie. Für den Einbau einer Wärmepumpe oder eines anderen klimafreundlichen Heizsystems gilt aber ein besonders niedriger gesetzlicher Deckel für die Umlage auf die Miete: maximal 0,50 Euro je Quadratmeter Wohnfläche innerhalb von sechs Jahren. Was das konkret bedeutet:
Betrifft mich der Wärmeplan als Mieter*in überhaupt?
Direkt nicht: Der kommunale Wärmeplan richtet sich an die Kommune und begründet laut § 27 Wärmeplanungsgesetz „keine Pflicht, eine bestimmte Wärmeversorgungsart tatsächlich zu nutzen" — schon gar nicht für Mietende. Er kann aber ein Hinweis sein, in welche Richtung sich die Heizung Ihres Gebäudes langfristig entwickeln könnte. Details zu den Kartenkategorien im Glossar.
Darf die Miete nach einem Heizungstausch steigen?
Ja — über die sogenannte Modernisierungsumlage nach § 559 BGB. Vermietende dürfen 8 % der für die Wohnung aufgewendeten Modernisierungskosten pro Jahr auf die Miete umlegen. Bereits fällige Erhaltungskosten (z. B. eine ohnehin nötige Reparatur) zählen dabei nicht mit — nur der tatsächliche Modernisierungsanteil.
Gibt es eine Obergrenze?
Ja, und zwar eine besonders niedrige speziell für den Heizungstausch. Für Modernisierungen allgemein gilt eine Kappungsgrenze von maximal 3 Euro je Quadratmeter Wohnfläche innerhalb von sechs Jahren (2 Euro, wenn die Miete vorher unter 7 Euro/m² lag). Für den Einbau einer klimafreundlichen Heizungsanlage im Sinne des § 42 GModG gilt eine eigene, niedrigere Grenze: Die Miete darf dafür innerhalb von sechs Jahren um höchstens 0,50 Euro je Quadratmeter steigen (§ 559 Absatz 3a BGB) — deutlich weniger als bei anderen Modernisierungen.
Kann ich die Umlage wegen finanzieller Härte ablehnen?
Grundsätzlich sieht § 559 Absatz 4 BGB eine Härtefallprüfung vor — die Mieterhöhung ist ausgeschlossen, wenn sie eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Für den Einbau einer klimafreundlichen Heizungsanlage nach § 42 GModG gilt laut Gesetzestext eine Einschränkung dieses Härteeinwands: Er greift nicht, „wenn die Modernisierungsmaßnahme auf Grund von Umständen durchgeführt wurde, die der Vermieter nicht zu vertreten hatte". Ob diese Einschränkung im Einzelfall zutrifft, ist juristisch komplex und hängt von den konkreten Umständen ab — das kann nur eine Mietrechts- oder Verbraucherberatung anhand Ihres Falls einschätzen.
Was gilt für die Betriebskosten (Heizkostenabrechnung)?
Unabhängig von der einmaligen Modernisierungsumlage ändern sich mit einer neuen Heizung auch die laufenden Betriebskosten. Ob eine Wärmepumpe für Sie am Ende günstiger oder teurer ist als die alte Heizung, hängt stark vom genutzten Stromtarif und der Effizienz der Anlage ab — eine grobe Orientierung liefert der Heizkostenrechner.
Quelle: § 559 und § 555b BGB, gesetze-im-internet.de/bgb. Diese Seite fasst öffentlich zugängliche Gesetzestexte allgemeinverständlich zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall — insbesondere die Härtefallprüfung hängt stark von den konkreten Umständen ab.