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Welche Heizung ist beim Austausch erlaubt?
Wird eine Heizungsanlage in einem bestehenden Gebäude ersetzt, muss sich der Eigentümer bzw. die Eigentümerin für eine von zehn gesetzlich zulässigen Optionen (oder eine Kombination daraus) entscheiden — festgelegt in § 42 Absatz 2 des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG), bis zu einer Gesetzesreform als „Gebäudeenergiegesetz (GEG)" bekannt. Für jede Option gelten zusätzliche Detailanforderungen in den §§ 43–46 GModG.
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1
Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung
Weiterhin erlaubt — aber an einen steigenden Anteil erneuerbarer Gase/Öle gekoppelt (§ 43): mindestens 10 % ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035 und 60 % ab 2040. Für rein fossile Neuinstallationen wird diese Option damit über die Jahre zunehmend unattraktiv.
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2
Elektrisch angetriebene Wärmepumpe
Die im GModG explizit genannte Option — Details zu Typen, Dimensionierung und Förderung im Wärmepumpen-Ratgeber.
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3
Solarthermische Anlage
Nutzt Sonnenenergie zur Wärmeerzeugung, typischerweise für Warmwasser und unterstützend für die Heizung — als alleinige Heizlösung in Deutschland selten ausreichend, meist mit einer zweiten Wärmequelle kombiniert.
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4
Biomasse- oder Wasserstoff-Heizung
Heizungsanlagen zur Nutzung von Biomasse (z. B. Pellets, Hackschnitzel) oder von grünem, blauem, orangenem oder türkisem Wasserstoff einschließlich daraus hergestellter Derivate — die Gesetzesformulierung ist technologieoffen für verschiedene Wasserstoff-Herstellungsverfahren.
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5
Wärmepumpen-Hybridheizung
Eine elektrisch angetriebene Wärmepumpe in Kombination mit einer Gas-, Heizöl-, Flüssiggas- oder Biomassefeuerung — die Wärmepumpe übernimmt den Großteil, die Zusatzheizung springt an sehr kalten Tagen oder bei Spitzenlast ein.
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6
Solarthermie-Hybridheizung
Eine solarthermische Anlage in Kombination mit einer Gas-, Heizöl-, Flüssiggas- oder Biomassefeuerung.
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7
Hocheffiziente KWK-Anlage
Eine hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplungsanlage im Sinne des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, gebäudeintegriert oder gebäudenah und netzintegriert — erzeugt Strom und Wärme gleichzeitig.
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8
Stromdirektheizung
Wandelt Strom ohne Umweg über eine Wärmepumpe direkt in Wärme um (z. B. Infrarotheizung, elektrische Fußbodenheizung) — meist nur bei sehr gut gedämmten Gebäuden mit geringem Wärmebedarf wirtschaftlich sinnvoll.
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9
Anschluss an ein Wärmenetz
Eine Hausübergabestation zum Anschluss an ein Fern- oder Nahwärmenetz — Details zu Anschluss, Kosten und Anschlusszwang im Fernwärme-Ratgeber.
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10
Andere innovative Heizungslösung
Eine bewusst offen formulierte Auffangoption für Technologien, die (noch) nicht in den vorherigen neun Punkten erfasst sind.
Wörtliche Quelle: § 42 Absatz 2 GModG, abrufbar auf gesetze-im-internet.de. Für Gebäude im Eigentum des Bundes, verbündeter Streitkräfte oder von Gesellschaften mit Bundesbeteiligung, die der Landes- und Bündnisverteidigung dienen, gilt § 42 nicht (§ 42 Abs. 3 GModG). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung — welche Option im Einzelfall infrage kommt und welche Detailanforderungen aus den §§ 43–46 GModG zusätzlich gelten, klärt eine unabhängige Energieberatung oder ein Fachbetrieb vor Ort.