Wärmepumpen-Ratgeber
Städte mit eigener Wärmepumpen-Förderung
Die meisten deutschen Großstädte fördern Wärmepumpen bislang nur über die bundesweite KfW-458-Förderung. Diese 18 Städte haben zusätzlich ein eigenes kommunales Programm oder einen Stadtwerke-Zuschuss — mit teils sehr unterschiedlichen Bedingungen.
Die STAWAG (Stadt- und Städteregionswerke Aachen) bezuschusst nicht den Kauf der Wärmepumpe selbst, sondern den dafür nötigen Zählerplatzumbau und Netzanschluss mit 50 % der Bruttokosten, maximal 1.000 Euro. Voraussetzung ist ein Wärmepumpen-Contracting-Vertrag mit der STAWAG; das Programm gilt im gesamten PLZ-Gebiet 52xxx und trat am 1. Oktober 2024 in Kraft.
Konkret beziffert ist im städtischen Programm bislang die Förderung von Luft/Luft-Wärmepumpen (Klimageräte mit Heizfunktion): Im Förderjahr 2026 gibt es dafür 500 Euro, plus einen Bonus von weiteren 500 Euro bei Verwendung eines klimafreundlichen Kältemittels — Voraussetzung ist unter anderem eine Mindest-Effizienzklasse. Das Programm deckt daneben auch klassische Wärmepumpen ab, für die auf der Themenseite selbst keine einzelnen Eurobeträge genannt waren.
Der lokale Energieversorger eins energie in sachsen zahlt beim Einbau einer Wärmepumpe einen Bonus von bis zu 500 Euro: 250 Euro direkt nach der Installation und weitere 250 Euro nach einem Jahr, sofern weiterhin ein Energieliefervertrag mit eins besteht. Das ist ein versorgerseitiger Bonus, keine städtische Investitionsförderung.
Die Stadt Dortmund fördert oberflächennahe Erdwärmeanlagen — Planung, Material, Installation sowie die Anschaffung der zugehörigen Wärmepumpe — mit 15 % der als förderfähig anerkannten Kosten, maximal 10.000 Euro je Antragsteller*in. Voraussetzung ist, dass die Wärmepumpe die technischen Mindestanforderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude erfüllt. Das Programm richtet sich an Privatpersonen sowie soziale und gemeinnützige Organisationen und hat ein Gesamtvolumen von 3,5 Mio. Euro bis 2027.
Das Programm der Stadtwerke Düsseldorf staffelt den Zuschuss nach Heizleistung der Wärmepumpe (u. a. 4.250 € bis 25 kW, 4.750 € bei 25–50 kW), Bedingungen sind u. a. eine maximale Vorlauftemperatur von 55 °C, Betrieb mit Ökostrom, eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,5 sowie Smart-Grid-Ready-Fähigkeit. Laut Stadtwerke-Website wird das Programm aktuell überarbeitet — neue Anträge sind zurzeit ausgesetzt, bereits bewilligte Anträge bleiben unberührt.
Der regionale Klimafonds proKlima fördert Wärmepumpen im Bestand mit bis zu 10 % der förderfähigen Kosten (max. 3.000 € je Anlage), zusätzlich zur Bundesförderung. Für Wärmepumpen mit der Wärmequelle Wasser, Abwasser oder Erdreich sowie für Anlagen mit natürlichem Kältemittel gibt es einen weiteren Effizienzbonus von 5 %. proKlima gilt für die sechs Städte Hannover, Hemmingen, Laatzen, Langenhagen, Ronnenberg und Seelze.
Beim Umstieg von Einzelöfen auf eine Zentralheizung mit erneuerbaren Energien (z. B. Wärmepumpe) übernimmt die Stadt 10 % der zuschussfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro für das Einfamilienhaus bzw. die erste Wohneinheit (maximal 4.000 Euro je Gebäude). Förderfähig sind Wohngebäude, deren Bauantrag vor 1995 gestellt wurde. Die 2026 im Haushalt vorgesehenen 1,3 Mio. Euro sind bereits vollständig durch Anträge gebunden; die Stadt überarbeitet das Programm aktuell und plant einen Neustart 2027.
Die Stadt Köln bezuschusst Wärmepumpen — inzwischen auch Luft-Wasser-Wärmepumpen — mit 10 % der anerkannten BEG-förderfähigen Kosten obendrauf zur Bundesförderung, mit zusätzlichem Bonus von 5 % beim Einsatz natürlicher Kältemittel. Das Programm startete am 2. Oktober 2023.
Außerhalb von Fernwärme-Versorgungsgebieten bezuschusst die Stadt Mannheim den Einbau einer Wärmepumpe bei Ein- und Zweifamilienhäusern mit 10 % der förderfähigen Investitionskosten (maximal 4.000 Euro), bei Gebäuden ab fünf Wohneinheiten mit 5 % (maximal weiter gestaffelt). Zusätzlich gibt es einen Effizienzbonus von 5 % sowie einen Betriebskostenzuschuss für Wärmepumpen in Ein- und Zweifamilienhäusern. Die Förderung ist mit der KfW-458-Förderung kombinierbar.
Das FKG ergänzt die Bundesförderung (BEG) um 15 Prozentpunkte, wobei Bund und Stadt zusammen höchstens 60 % der förderfähigen Kosten abdecken dürfen. Für Grundwasser- und Erdwärmepumpen gibt es zusätzlich eine kommunale Zusatzförderung von 30 % auf die BEG-Kostengrenze übersteigende Investitionskosten (gestaffelte Obergrenzen: 30.000 € für die erste, je 15.000 € für die zweite bis sechste, je 8.000 € für jede weitere Wohneinheit).
Die Stadt Münster bezuschusst den Ersatz einer fossilen Heizung oder Nachtspeicherheizung durch eine Wärmepumpe mit einer Pauschale von 3.000 Euro. Voraussetzung ist unter anderem, dass das Wohngebäude vor dem 1. Januar 2002 bezugsfertig war. Die Förderung ist mit Zuschüssen von Bund und Land NRW kombinierbar.
N-ERGIE bezuschusst internetfähige Wärmepumpen-Modelle bestimmter Hersteller (u. a. Buderus, Vaillant, Viessmann, Weishaupt, Wolf) mit einem Zuschuss von 500 Euro, sofern ein aktiviertes Internetmodul zur Fernoptimierung vorhanden ist. Der Antrag muss vor der Installation gestellt werden.
Die Stadt Oberhausen fördert den Einbau einer Wärmepumpe mit einer Pauschale von 2.000 Euro — allerdings nur für Gebäude innerhalb der Projektgebiete Schmachtendorf und Tackenberg. Die Förderung ist mit anderen Programmen kombinierbar, sofern mindestens 10 % der förderfähigen Kosten als Eigenanteil verbleiben. Anträge können bis spätestens 31. Dezember 2026 gestellt werden.
Die Stadt Oldenburg bezuschusst im Programm „Klimaschutzmaßnahmen im Altbau" unter anderem den Heizungstausch hin zu einer Wärmepumpe. Laut Pressemitteilung der Stadt ist die Förderung prozentual und auf maximal 7.500 Euro pro Jahr, Antragsteller*in und Gebäude gedeckelt; mehrere Förderdatenbanken beziffern den Fördersatz mit 10 % der Rechnungssumme, plus 5 % Bonus bei Kombination mit weiteren Sanierungsmaßnahmen. Voraussetzung ist unter anderem, dass das Gebäude älter als zehn Jahre ist.
Das Programm „Osnabrück saniert" fördert nicht den Kauf der Wärmepumpe selbst, sondern begleitende Maßnahmen: eine Heizlastberechnung mit 80 % der förderfähigen Kosten (max. 1.000 € je Heizungsanlage), den hydraulischen Abgleich mit 30 % (max. 1.500 €), eine Bohrrisikoversicherung für Erdwärmesonden mit 50 % (max. 5.000 € je Grundstück) sowie Wärmenetz-Beratung mit 50 % (max. 3.000 €).
Die Landeshauptstadt Potsdam fördert im Rahmen der PKSchuFRL unter anderem Luftwärme- bzw. Erdwärmepumpen zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizung in Wohngebäuden (Position 2.11 des Förderantrags). Mehrere Förderdatenbanken beziffern den Zuschuss mit pauschal 2.000 Euro je Vorhaben; insgesamt ist die Förderung je Haushalt und Jahr auf 3.000 Euro gedeckelt und lässt sich mit anderen Maßnahmen aus dem Programm kombinieren. Verbindlich ist die aktuelle Förderrichtlinie auf potsdam.de/klima.
Laut Berichterstattung der Stuttgarter Zeitung fördert die Stadt Stuttgart seit dem 7. Mai 2026 den Heizungstausch mit einem Zuschuss von 300 € je kW Heizleistung der neuen Wärmepumpe, zusätzlich einem Heizflächen-Bonus von 500 € je optimiertem Raum (bis maximal 20.000 €) sowie einem Aufschlag von 10 % bei Gebäuden unter Denkmalschutz — kombinierbar mit Bund- und Landesförderung. Verbindlich sind die Angaben auf stuttgart.de/heizungsprogramm.
Die Stadt Würzburg fördert nicht die Wärmepumpe selbst, sondern das vorgelagerte gemeinschaftliche Lärm-/Standortgutachten für mindestens zwei benachbarte Gebäude mit bis zu 80 % der förderfähigen Kosten, maximal 4.000 Euro je Gutachten. Das Gutachten ermittelt den optimal schallarmen Aufstellungsort; die Wärmepumpe selbst wird anschließend über die Bundesförderung (BEG/KfW-458) finanziert.
Förderprogramme ändern sich häufig — Budgets werden ausgeschöpft, Konditionen angepasst. Verbindlich ist immer die aktuelle Förderrichtlinie auf der jeweiligen Stadtseite, verlinkt auf der Detailseite jeder Stadt.